Behandlungsfehler
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, prüfe ich sorgfältig den Behandlungsverlauf und mache danach Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz geltend.
Ich vertrete ausschließlich Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige bei:
Behandlungsfehlern
Verletzungen der ärztlichen Aufklärungspflicht
Pflegefehlern
Ich setze Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere Schäden durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Ich vertrete ausschließlich Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige bei:
Behandlungsfehlern
Verletzungen der ärztlichen Aufklärungspflicht
Pflegefehlern
Ich setze Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere Schäden durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Elisabeth Honecker
Fachanwältin für Medizinrecht

Sind Sie oder ein Angehöriger von einem Pflege- oder Behandlungsfehler betroffen? Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und setze mich außergerichtlich sowie vor Gericht engagiert für Ihre Rechte ein.
Sind Sie oder ein Angehöriger von einem Pflege- oder Behandlungsfehler betroffen? Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und setze mich außergerichtlich sowie vor Gericht engagiert für Ihre Rechte ein.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, um Ihr Anliegen unverbindlich zu schildern.
Ich werte Ihre Patientenunterlagen aus und lasse bei Bedarf und in Absprache mit Ihnen ein für die Patienten kostenfreies medizinisches Gutachten erstellen.
Ich vertrete Sie gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw., wenn nötig auch vor Gericht.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine erste Einschätzung Ihres Falls.
(0681) 98 89 30 19
Im Patientenrecht vertrete ich ausschließlich Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige und setze sämtliche Ansprüche gegenüber Ärzten und Krankenhäusern konsequent durch.
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, prüfe ich sorgfältig den Behandlungsverlauf und mache danach Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz geltend.
Wurden Sie vor einem Eingriff nicht oder nur unzureichend aufgeklärt, überprüfe ich die Aufklärungssituation und setze Ihre Ansprüche wegen der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht durch.
Bei Pflege- und Behandlungsfehlern in Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten sorge ich dafür, dass Pflichtverletzungen aufgeklärt und Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche konsequent verfolgt werden.
In allen Fällen prüfe ich, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz bestehen, und setze diese für Sie durch
Fachanwältin für Medizinrecht
Elisabeth Honecker
Ich vertrete ausschließlich Patientinnen und Patienten im Arzthaftungsrecht und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Behandlungs-, Pflegefehlern oder Verletzungen der ärztlichen Aufklärungspflicht.
Ich prüfe Ihre Patientenunterlagen, kläre Ihre rechtlichen Möglichkeiten und begleite Sie von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche – immer in enger Abstimmung mit Ihnen.
Ob gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Versicherungen: Ich setze mich für Ihre Rechte ein und mache Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfall oder Pflegemehrbedarf geltend – außergerichtlich und bei Bedarf auch vor Gericht.
"Wenn es um Ihr Recht geht, stehe ich an Ihrer Seite! Mein Ziel ist es grundsätzlich, eine zügige außergerichtliche Lösung für Sie zu finden – nicht zuletzt auch deshalb, um Ihnen die Risiken und Strapazen, die mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind, zu ersparen."
Sie können mich telefonisch oder per E-Mail erreichen, um Ihr Anliegen unverbindlich zu schildern und einen Termin zu vereinbaren. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche möglich.
Nutzen Sie das Kontaktformular, um mir kurz Ihren Fall zu schildern; ich melde mich zeitnah mit einem Terminvorschlag.